Menu
menu

Referendariat

Flyer zum Referendariat in Sachsen-Anhalt

Einstellung

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg.

Einstellungen erfolgen am 1. März und am 1. September jeden Jahres.

Ausführliche Informationen hierüber können dem Merkblatt "Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt" entnommen werden, welches Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Naumburg finden.

Anträge auf Ernennung zur Rechtsreferendarin oder zum Rechtsreferendar sind unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks, welcher dem o. g. Merkblatt anhängt, zu richten an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg.

Weitere Informationen zum Referendariat erhalten Sie

Vorbereitungsdienst

Der 24-monatige Vorbereitungsdienst besteht aus vier Pflichtstationen
(§ 37 JAPrVO) und der Wahlstation (§§ 37; 38 JAPrVO).

Ausbildungsabschnitt

Dauer

Erster Ausbildungsabschnitt4 Monate Zivilrechtsstation 
Zweiter Ausbildungsabschnitt4 Monate Strafrechtsstation
Dritter Ausbildungsabschnitt4 Monate Verwaltungsstation     
Vierter Ausbildungsabschnitt     9 Monate Anwaltsstation
Fünfter Ausbildungsabschnitt3 Monate Wahlstation

E-Learning Programm ELAN-REF

Mit ELAN-REF steht allen Referendarinnen und Referendaren ein praxisorientiertes, modernes Lernprogramm im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung, das den Einstieg in die praktische Arbeit bei Gericht, Staatsanwaltschaft und Verwaltungsbehörden erleichtern und der Vorbereitung auf die Unterrichtseinheiten der Einführungslehrgänge der ersten drei Ausbildungsabschnitte dienen soll. Weitere Informationen können Sie den Hinweisen zum Lernprogramm ELAN-REF entnehmen.

Examensklausurenkurs

Das Oberlandesgericht bietet einen zweiwöchigen Klausurenkurs unter Einsatz von Examensklausuren an, die von Prüfern des zweiten juristischen Staatsexamens korrigiert und zu den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Terminen besprochen werden. Die Klausuren können ausschließlich über das E-Learning Programm ELAN-REF am Ausgabetag bis zum übernächsten Sonntag heruntergeladen werden.

2. Halbjahr 2022

KlausurAusgabeBesprechung
Z108.07.202209.08.2022
S122.07.202223.08.2022
Z205.08.202206.09.2022
Ö119.08.202220.09.2022
Z302.09.202204.10.2022
S216.09.202218.10.2022
Z430.09.202201.11.2022
Ö214.10.202215.11.2022
Z528.10.202229.11.2022
S311.11.202213.12.2022
Z625.11.202210.01.2022
Ö309.12.202217.01.2023

Sprecherversammlung

Gemäß § 41 Abs. 2 JAPrVO beruft der Präsident des Oberlandesgerichts mindestens alle sechs Monate eine Versammlung der Sprecher aller Arbeitsgemeinschaften ein. Hieran nehmen neben den gewählten
AG-Sprechern auch Ausbildungsverantwortliche aller Bereiche sowie mit Ausbildungsfragen befasste Mitarbeiter des Ministeriums der Justiz, insbesondere des Landesjustizprüfungsamtes teil. Sinn der Versammlung ist die möglichst frühzeitige und gebündelte Mitwirkung der Referendare und ihrer Ausbilder an Ausbildungs- und Prüfungsfragen.

Themenanmeldungen seitens der Referendare sind stets willkommen und sollten über die AG-Sprecher an das Oberlandesgericht erfolgen.