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Aktuelles

Aktuelles zur staatlichen Pflichtfachprüfung

Elektronische Prüfung

In Sachsen-Anhalt wird nunmehr in der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung die elektronische Prüfung (E-Examen) ab dem zweiten Prüfungsdurchgang 2024 eingeführt.

Ab August 2024 besteht daher die Möglichkeit, die Klausuren im Prüfungscenter des Zentrums für Multimediales Lehren und Lernen (LLZ) in Halle am Computer zu schreiben. Alternativ wird es auch weiter möglich sein, die Klausuren handschriftlich zu schreiben. 

Ab dem Jahr 2025 werden sodann die schriftlichen Prüfungen im Januar und August eines jeden Jahres stattfinden. Die bisherigen Klausurtermine im Februar eines Jahres können leider nicht beibehalten werden, da im Februar im Prüfungscenter des LLZ keine Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Vorgesehen sind daher ab August 2024 in den Jahren 2024 und 2025 die folgenden Klausurtermine: 

Prüfungsdurchgang 2024/2 (E-Examen)

22.08.2024           Zivilrecht I
23.08.2024           Zivilrecht II
26.08.2024           Strafrecht I
27.08.2024           Strafrecht II
29.08.2024           Öffentliches Recht I
30.08.2024           Öffentliches Recht II

Prüfungsdurchgang 2025/1 (E-Examen)

20.01.2025           Zivilrecht I
21.01.2025           Zivilrecht II
23.01.2025           Öffentliches Recht I
24.01.2025           Öffentliches Recht II
27.01.2025           Strafrecht I
28.01.2025           Strafrecht II

Prüfungsdurchgang 2025/2 (E-Examen)

18.08.2025           Zivilrecht I
19.08.2025           Zivilrecht II
21.08.2025           Strafrecht I
22.08.2025           Strafrecht II
25.08.2025           Öffentliches Recht I
26.08.2025           Öffentliches Recht II

Änderungen in der Reihenfolge der Klausuren bleiben vorbehalten.

Weitere Informationen über die elektronische Prüfung können Sie dem Inormationsblatt zum E-Examen entnehmen.

Hinweise zur elektronischen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten

Für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten bietet Sachsen-Anhalt derzeit als einziges Bundesland in der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung die Wahl zwischen handschriftlicher und elektronischer Anfertigung (via All-in-One Rechner). Die elektronische Anfertigung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ausschließlich am Klausurort Halle (Saale). Weitere Informationen hierzu können Sie dem Merkblatt zur elektronischen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung entnehmen.

Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse

Die Ergebnisse werden den Kandidatinnen und Kandidaten des Prüfungsdurchgangs erst bekannt gegeben, wenn genügend Klausurergebnisse vorliegen. Ein konkreter Zeitpunkt hierfür kann nicht angegeben werden. Die Ergebnisse werden jedoch spätestens mit der Ladung zur mündlichen Prüfung mitgeteilt. Einen Tag vor der Bekanntgabe werden alle Kandiaten - die der Veröffentlichung zugestimmt haben - per E-Mail benachrichtigt. Es wird gebeten von Rückfragen abzusehen; weitergehende Auskünfte über den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Klausurergebnisse können nicht erteilt werden.

Mündliche Prüfungen

In der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung besteht die Möglichkeit als Zuhörerin oder Zuhörer an einer mündlichen Prüfung in Halle bzw. in Magdeburg teilzunehmen. Für die Anmeldung werden dazu Listen in der Martin-Luther-Universität Halle (Saale) an geeigneter Stelle (Prüfungsamt) ausgelegt, in die die Teilnahme eingetragen werden kann.

Meldeformulare für die staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung

Für den ersten Prüfungsdurchgang eines jeden Jahres (der Meldezeitraum beginnt am 1. November und endet am 30. November des jeweiligen Vorjahres) und für den zweiten Prüfungsdurchgang eines jeden Jahres (der Meldezeitraum beginnt am 1. Mai und endet am 31. Mai des jeweiligen Jahres) können folgende Anträge im PDF-Format heruntergeladen werden:

Hinweise zur Nutzung von Anträgen

Es wird dringend empfohlen, die Anträge (Format: PDF) zuerst auf Ihrem Computer abzuspeichern, bevor Sie sie ausfüllen. Nachdem Sie einen Antrag ausgedruckt und mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift versehen haben, senden Sie diesen bitte ausschließlich per Briefpost (nicht per E-Mail) an das Landesjustizprüfungsamt.

Aktuelles zum Referendariat

Einstellungstermin Referendariat

Nächster Einstellungstermin für das Referendariat ist der 1. März 2025. Bewerbungsschluss ist der 18. Januar 2025. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt Referendariat.

E-Learning Programm ELAN-REF

Mit ELAN-REF steht allen Referendarinnen und Referendaren ein praxisorientiertes, modernes Lernprogramm im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung, das den Einstieg in die praktische Arbeit bei Gericht, Staatsanwaltschaft und Verwaltungsbehörden erleichtern und der Vorbereitung auf die Unterrichtseinheiten der Einführungslehrgänge der ersten drei Ausbildungsabschnitte dienen soll.

ELAN-REF besteht aus den Modulen Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsprozess sowie aus den vom Deutschen Anwaltsinstitut e.V. (DAI) in Zusammenarbeit mit der Bundesrechtsanwaltskammer entwickelten Anwaltsmodulen. Erweitert wurde ELAN-REF um das Modul "eJustice und Referendariat", welches den elektronischen Rechtsverkehr, Signatur und Eingang bei Gericht sowie die elektronische Akte in einer besonders auf die Ausbildungspraxis zugeschnittene Weise behandelt.

Die Einrichtung der Zugänge erfolgt durch das Landesjustizprüfungsamt. Allen Referendarinnen und Referendaren werden die Zugangsdaten an die im Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst angegebene E-Mailadresse übersandt. Für die Anwaltsmodule ist eine separate Anmeldung auf der Internetseite des Deutschen Anwaltsinstitut e.V. (DAI) erforderlich.

Weitere Informationen: Hinweisen zum Lernprogramm ELAN-REF

Aktuelles zur zweiten juristischen Staatsprüfung

Elektronische Prüfung

Für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in der zweiten juristischen Staatsprüfung bietet Sachsen-Anhalt die Wahl zwischen handschriftlicher und elektronischer Anfertigung (All-in-one-Rechner, 22 Zoll Monitor, Tastatur Cherry KC 1000, Maus). Die elektronische Anfertigung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ausschließlich am Klausurort Halle (Saale). Weitere ausführliche Informationen hierzu können Sie dem Merkblatt zur elektronischen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten entnehmen.

Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse

Die Ergebnisse werden den Kandidatinnen und Kandidaten des Prüfungsdurchgangs erst bekannt gegeben, wenn genügend Klausurergebnisse vorliegen. Ein konkreter Zeitpunkt hierfür kann nicht angegeben werden. Die Ergebnisse werden jedoch spätestens mit der Ladung zur mündlichen Prüfung mitgeteilt. Einen Tag vor der Bekanntgabe werden alle Kandidaten - die der Veröffentlichung zugestimmt haben - per E-Mail benachrichtigt. Es wird gebeten von Rückfragen abzusehen; weitergehende Auskünfte über den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Klausurergebnisse können nicht erteilt werden.

Mündliche Prüfungen

In der zweiten juristischen Staatsprüfung besteht die Möglichkeit als Zuhörerin oder Zuhörer an einer mündlichen Prüfung in Magdeburg teilzunehmen. Aufgrund der räumlichen Verhältnisse ist die Zuhöreranzahl pro Prüfungstag auf wenige Zuhörer beschränkt. Telefonische Anmeldungen nimmt die Geschäftsstelle PA II unter der Telefonnummer 0391 5675012 entgegen.

Weitere Informationen

Unter nachfolgenden Stichwörtern erhalten Sie weitere Informationen zu folgenden Themen: