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Aktuelles

Information zum Umgang des Landesjustizprüfungsamtes mit dem Corona-Virus

Durchführung der Prüfungen

Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung werden weiterhin wie vorgesehen zu den bereits bekanntgegebenen Terminen durchgeführt.

Weitere Informationen zu den Corona-Pandemie-Schutzmaßnahmen werden Ihnen mit der Ladung für die Prüfungen übersandt. Sofern auf Grund der aktuellen Pandemie-Lage zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, werden Ihnen diese rechtzeitig mitgeteilt. Den Fragebogen zur Selbstauskunft, welcher bei jedem Prüfungstermin unterschrieben vorgelegt werden muss, können Sie hier herunterladen

Mündliche Prüfungen

In der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung besteht die Möglichkeit als Zuhörerin oder Zuhörer an einer mündlichen Prüfung in Halle bzw. in Magdeburg teilzunehmen. Für die Anmeldung werden dazu Listen in der Martin-Luther-Universität Halle (Saale) an geeigneter Stelle (Prüfungsamt) ausgelegt, in die die Teilnahme eingetragen werden kann.

In der zweiten juristischen Staatsprüfung besteht ebenfalls die Möglichkeit als Zuhörerin oder Zuhörer an einer mündlichen Prüfung in Magdeburg teilzunehmen. Aufgrund der räumlichen Verhältnisse und der geltenden Abstandsregelungen ist die Zuhöreranzahl pro Prüfungstag auf wenige Zuhörer beschränkt. Telefonische Anmeldungen nimmt die Geschäftsstelle PA II unter der Telefonnummer +49 391 5675012 entgegen.

Am Morgen des Prüfungstages ist verbindlich ein Selbsttest durchzuführen und mit dem Ausfüllen des Fragebogens zur Selbstauskunft am Prüfungsort dessen negatives Ergebnis zu bestätigen. Nur dann kann eine Teilnahme erfolgen.

Im gesamten Dienstgebäude und auch auch während der Prüfungsgespräche herrscht Maskenpflicht.

Aktuelles zur staatlichen Pflichtfachprüfung

Synopse zur 185. EL, Habersack, Deutsche Gesetze als Hilfsmittel in den juristischen Prüfungen

Es wird mitgeteilt, dass die Synopse zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen und zum Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags, welche der 185. EL zum Habersack beigefügt war, ein zugelassenes Hilfsmittel in der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung ist.

Klarstellend wird jedoch darauf hingewiesen, dass maßgeblich für die Bearbeitung von Prüfungsaufgaben der in der Gesetzessammlung abgedruckte Gesetzestext und nicht die mitgelieferte Synopse ist.

Rahmenbedingungen für die praktischen Studienzeiten

Aufgrund der bestehenden Pandemielage konnten praktische Studienzeiten auch während der gesamten Vorlesungszeit des Wintersemesters 2021/2022 und des Sommersemesters 2022 der Martin-Luther-Universität Halle, absolviert werden. Ab dem Wintersemester 2022/2023 gelten wieder die in § 12 JAPrVO dazu enthaltenen Bestimmungen.

Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse des Prüfungsdurchganges 1/2023

Die Ergebnisse für die Klausurkampagne Februar 2023 werden den Kandidatinnen und Kandidaten des Prüfungsdurchgangs erst bekannt gegeben, wenn genügend Klausurergebnisse vorliegen. Ein konkreter Zeitpunkt hierfür kann nicht angegeben werden. Die Ergebnisse werden jedoch spätestens mit der Ladung zur mündlichen Prüfung mitgeteilt. Es wird gebeten von Rückfragen abzusehen; weitergehende Auskünfte über den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Klausurergebnisse können nicht erteilt werden.

Meldeformulare für die staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung

Für den ersten Prüfungsdurchgang eines jeden Jahres (der Meldezeitraum beginnt am 1. November und endet am 30. November des jeweiligen Vorjahres) und für den zweiten Prüfungsdurchgang eines jeden Jahres (der Meldezeitraum beginnt am 1. Mai und endet am 31. Mai des jeweiligen Jahres) können folgende Anträge im PDF-Format heruntergeladen werden:

Hinweise zur Nutzung von Anträgen

Es wird dringend empfohlen, die Anträge (Format: PDF) zuerst auf Ihrem Computer abzuspeichern, bevor Sie sie ausfüllen. Nachdem Sie einen Antrag ausgedruckt und mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift versehen haben, senden Sie diesen bitte ausschließlich per Briefpost (nicht per E-Mail) an das Landesjustizprüfungsamt.

Aktuelles zum Referendariat

Einstellungstermin Referendariat

Nächster Einstellungstermin für das Referendariat ist der 1. September 2023. Bewerbungsschluss ist der 21. Juli 2023. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt Referendariat.

E-Learning Programm ELAN-REF

Mit ELAN-REF steht allen Referendarinnen und Referendaren ein praxisorientiertes, modernes Lernprogramm im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung, das den Einstieg in die praktische Arbeit bei Gericht, Staatsanwaltschaft und Verwaltungsbehörden erleichtern und der Vorbereitung auf die Unterrichtseinheiten der Einführungslehrgänge der ersten drei Ausbildungsabschnitte dienen soll.

ELAN-REF besteht aus den Modulen Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsprozess sowie aus den vom Deutschen Anwaltsinstitut e.V. (DAI) in Zusammenarbeit mit der Bundesrechtsanwaltskammer entwickelten Anwaltsmodulen. Erweitert wurde ELAN-REF um das Modul "eJustice und Referendariat", welches den elektronischen Rechtsverkehr, Signatur und Eingang bei Gericht sowie die elektronische Akte in einer besonders auf die Ausbildungspraxis zugeschnittene Weise behandelt.

Die Einrichtung der Zugänge erfolgt durch das Landesjustizprüfungsamt. Allen Referendarinnen und Referendaren werden die Zugangsdaten an die im Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst angegebene E-Mailadresse übersandt. Für die Anwaltsmodule ist eine separate Anmeldung auf der Internetseite des Deutschen Anwaltsinstitut e.V. (DAI) erforderlich.

Weitere Informationen: Hinweisen zum Lernprogramm ELAN-REF

Aktuelles zur zweiten juristischen Staatsprüfung

Synopse zur 185. EL, Habersack, Deutsche Gesetze als Hilfsmittel in den juristischen Prüfungen

Es wird mitgeteilt, dass die Synopse zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen und zum Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags, welche der 185. EL zum Habersack beigefügt war, ein zugelassenes Hilfsmittel in der zweiten juristischen Staatsprüfung ist.

Klarstellend wird jedoch darauf hingewiesen, dass maßgeblich für die Bearbeitung von Prüfungsaufgaben der in der Gesetzessammlung abgedruckte Gesetzestext und nicht die mitgelieferte Synopse ist.

Elektronische Prüfung

Für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in der zweiten juristischen Staatsprüfung bietet Sachsen-Anhalt die Wahl zwischen handschriftlicher und elektronischer Anfertigung (via Laptop). Die elektronische Anfertigung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ausschließlich am Klausurort Halle (Saale). Weitere Informationen hierzu können Sie dem Merkblatt zur elektronischen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten entnehmen.

Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse Klausurkampagne April 2023

Die Ergebnisse für die Klausurkampagne April 2023 werden werden den Kandidatinnen und Kandidaten des Prüfungsdurchgangs erst bekannt gegeben, wenn genügend Klausurergebnisse vorliegen. Ein konkreter Zeitpunkt hierfür kann nicht angegeben werden. Die Ergebnisse werden jedoch spätestens mit der Ladung zur mündlichen Prüfung mitgeteilt. Es wird gebeten von Rückfragen abzusehen; weitergehende Auskünfte über den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Klausurergebnisse können nicht erteilt werden.

Weitere Informationen

Unter nachfolgenden Stichwörtern erhalten Sie weitere Informationen zu folgenden Themen: